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Laut §23(1)3. KunstUrhG ist es gestattet, ohne die aus §22 KunstUrhG hervorgehende Einwilligungserklärung der abgebildeten Personen, "Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben" zu verbreiten und zur Schau zu stellen.

Sollte trotzdem jemand gegen die Veröffentlichung eines bestimmten Bildes sein, bitte einfach kurz per Email melden.