Neue Corona Verordnung

Seit heute, 24.11.2021 gibt es erneute Änderungen in der Corona Verordnung. Neu eingeführt wurde die "Alarmstufe II", die auch gleich in Kraft getreten ist.
Wesentliche Änderung für den Sport ist die 2G+ Regelung für Zuschauer. Das heißt, Zuschauer brauchen zusätzlich zum Status "Geimpft" oder "Genesen" auch noch den Nachweis über einen negativen Schnelltest.

Für Sportler und Trainer gilt weiterhin 2G.
Schülerinnen oder Schüler müssen weiter keinen Testnachweis vorlegen und sind von den Zugangs- und Teilnahmeverboten ausgenommen. Jedoch gilt diese Ausnahme nun nur noch für Schülerinnen und Schüler bis einschließlich 17 Jahre.

Details im aktuellen PDF der Landesregierung

PS: Speziell für den Spielbetrieb ist empfohlen, dass ungeimpfte Schülerinnen und Schüler vor den Punktspielen einen Schnelltest durchführen.